Ratgeber
Hausratversicherung nach Einbruch — was Sie zuerst tun müssen
Die Tür steht offen, der Rahmen ist aufgehebelt, und irgendwann an diesem Abend fragt jemand nach der Versicherung. Die Reihenfolge der nächsten Stunden entscheidet mit darüber, ob der Schaden später anerkannt wird.
Nachlesen statt raten
Damit die Entscheidung vorher fällt.
Keine Rechtsberatung
Der Einzelfall entscheidet immer.
Fragen gehen ans Telefon
Auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Was die Hausratversicherung nach Einbruch übernimmt, hängt vor allem an zwei Bedingungen: Die Täter müssen gewaltsam eingedrungen sein, und der Schaden muss angezeigt und gemeldet sein, bevor jemand aufräumt oder repariert. Alles Weitere regeln Ihre Versicherungsbedingungen.
Die kurze Antwort auf die Frage, was zuerst zu tun ist, lautet deshalb: melden, dokumentieren, instand setzen. In genau dieser Folge. Wer sie umdreht und die Tür noch in derselben Nacht richten lässt, hat hinterher keine Spuren mehr, die den Einbruch belegen, und steht mit einer Rechnung da, für die niemand mehr aufkommt.
Dieser Text ordnet die Schritte und benennt die Begriffe, die in der Schadenmeldung vorkommen. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch den Blick in Ihren Vertrag, und er kann Ihre Police nicht kennen. Wenn Sie ruhiger weiterlesen möchten, stehen Ihnen weitere Ratgeber dieses Betriebs zur Verfügung.
Wovon der Versicherungsschutz überhaupt abhängt
Ein Einbruchdiebstahl ist versicherungsrechtlich etwas anderes als ein Diebstahl. Entscheidend sind die Spuren am Bauteil, nicht die Höhe des Verlusts und nicht Ihr Ärger. Die folgenden Punkte gelten allgemein; welche Bedingungen für Sie gelten, steht ausschließlich in Ihrer Police.
- Gewaltsames Eindringen
Aufgehebelte Türen, aufgebrochene Fenster und Werkzeugspuren an Zarge oder Blendrahmen sind der Regelfall, in dem die Hausratversicherung eintritt.
- Offene oder unverschlossene Zugänge
War die Wohnungs- oder Terrassentür unverschlossen oder wurde der Zugang fahrlässig ermöglicht, besteht in der Regel kein Schutz; ob ein gekipptes Fenster darunterfällt, entscheiden Ihre Bedingungen.
- Strafanzeige
Ohne Anzeige bei der Polizei greift der Schutz in aller Regel nicht, denn sie ist die Grundlage der gesamten Meldung.
- Unverzügliche Meldung
Der Versicherer muss ohne schuldhaftes Zögern informiert werden, und zwar unabhängig davon, wie groß der Schaden auf den ersten Blick wirkt.
- Nachweisbarkeit
Was Sie nicht belegen können, ist schwer ersetzt zu bekommen; Kaufbelege, Seriennummern, Verpackungen und ältere Fotos aus der Wohnung sind mehr wert als jede Schätzung.
- Unberührte Spurenlage
Wird vor der Spurensicherung aufgeräumt oder repariert, fehlt genau der Beleg, an dem das gewaltsame Eindringen später festgemacht wird.
Die Reihenfolge, die nach einem Einbruch zählt
Diese Schritte stehen nicht zufällig in dieser Folge. Jeder frühere erzeugt den Nachweis, den der nächste braucht. Halten Sie sich daran, auch wenn der erste Impuls ein anderer ist.
Polizei rufen
Wählen Sie die 110 und erstatten Sie Strafanzeige, bevor Sie in der Wohnung irgendetwas anfassen.
Nichts verändern
Warten Sie die Spurensicherung ab; das gilt für die aufgehebelte Tür ebenso wie für die Schublade, die offen auf dem Boden liegt.
Versicherer informieren
Melden Sie den Einbruch unverzüglich Ihrer Hausratversicherung und lassen Sie sich die Schadennummer geben.
Stehlgutliste erstellen
Die Stehlgutliste ist die Aufstellung aller gestohlenen und beschädigten Sachen; ergänzen Sie sie um Fotos vom Zustand von Tür, Zarge und Schloss.
Sichern lassen und Belege behalten
Erst wenn die Polizei fertig ist, wird die Wohnung wieder verschließbar gemacht; jede Rechnung dafür gehört zur Schadenakte.
Vor der Spurensicherung wird nichts aufgeräumt und nichts repariert
Wenn Sie den Einbruch bemerken und nicht sicher sind, ob noch jemand in der Wohnung ist, gehen Sie nicht hinein: Wählen Sie die 110 und warten Sie draußen. Besteht Gefahr für Menschen, etwa durch Rauch, Feuer, austretendes Wasser oder eine eingeschlossene hilflose Person, gilt die 112. Alles Weitere beginnt erst, wenn die Wohnung sicher ist.
Räumen Sie nichts auf, bevor die Polizei die Spuren gesichert hat, weder Scherben noch umgeworfene Schubladen.
Lassen Sie die beschädigte Tür bis dahin unangetastet; auch das Abschrauben eines aufgebohrten Zylinders vernichtet Spuren.
Fassen Sie Werkzeug, Handschuhe oder Zettel nicht an, die die Täter zurückgelassen haben.
Fotografieren Sie den Zustand vollständig, sobald die Beamten es freigeben, und zwar auch die Stellen, die unbeschädigt aussehen.
Hausrat oder Wohngebäude: welche Police die Tür trägt
Der häufigste Streitpunkt nach einem Einbruch ist nicht der gestohlene Schmuck, sondern die Tür. Wer sie bezahlt, hängt daran, ob sie zu Ihrer Einrichtung oder zum Gebäude gehört und ob Sie mieten oder besitzen. In einem Frankfurter Gründerzeithaus im Nordend betrifft das oft eine schwere Wohnungstür im Treppenhaus, im Europaviertel-Neubau eher ein Element mit Mehrfachverriegelung.

Fall A
Zur Miete
Ihre Hausratversicherung trägt, was Ihnen gehört und beweglich ist. Nach einem Einbruch übernimmt sie in der Regel zusätzlich die Reparatur beschädigter Türen und Fenster Ihrer Wohnung sowie Vandalismusschäden in den Räumen.
Die Haustür des Mehrfamilienhauses, die Zarge im Treppenhaus oder ein aufgebrochener Kellerverschlag gehören dagegen nicht Ihnen. Dafür ist die Eigentümerseite zuständig, also Vermieterin, Vermieter oder Hausverwaltung. Melden Sie den Schaden deshalb auch dort, und zwar am selben Tag.
Fall B
Im Eigentum
Wer selbst besitzt, hat es mit zwei Verträgen zu tun. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Türblatt, Zarge und Fenster fallen je nach Konstellation in die Wohngebäudeversicherung, während der Hausrat die beweglichen Sachen abdeckt.
Bei einer Eigentumswohnung kann zusätzlich die Gemeinschaft betroffen sein, sobald der Schaden an einem gemeinschaftlichen Bauteil sitzt. Klären Sie früh, welcher Vertrag welchen Teil aufnimmt, statt eine der beiden Meldungen zu verschieben. Beide Versicherer dürfen erfahren, dass auch der andere beteiligt ist.
Was nach einem Einbruch überhaupt ersetzt wird
Drei Gruppen tauchen in fast jeder Meldung auf. Ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag sie trägt, steht in Ihren Bedingungen und nirgendwo sonst.
Gestohlene Sachen
Alles, was aus der Wohnung verschwunden ist, gehört mit Modellbezeichnung, Kaufbeleg und Seriennummer in die Stehlgutliste. Fachbegriffe für die Schadenmeldung
Tür, Zarge und Schloss
Beim Aufhebeln geben meist Schließblech und Rahmen nach, während vom Schloss häufig nur der Schließzylinder zerstört ist und nicht das ganze Einsteckschloss. Zylinderwechsel nach dem Einbruch
Vandalismusschäden
Zerschlagene Einrichtung und mutwillig beschädigte Möbel zählen in der Regel mit, sofern die Täter tatsächlich in der Wohnung waren. Schaden am Telefon beschreiben
Warum hier keine verbindliche Zusage stehen kann
Wir sind der Betrieb, der die Tür wieder verschließbar macht, nicht Ihr Versicherer. Was Ihr Vertrag deckt, welche Obliegenheiten er nennt und wie er einen Schaden bewertet, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Jede Angabe auf dieser Seite ist eine Orientierung für den Abend, an dem Sie vor einer aufgebrochenen Tür stehen, und keine Auskunft über Ihren Fall.
Die Punkte stammen aus den öffentlich zugänglichen Hinweisen der Verbraucherzentrale zum Wohnungseinbruch und aus den Empfehlungen der Polizei zu Anzeige und Spurensicherung. Sie ersetzen keine Rechtsauskunft. Bleibt etwas strittig, helfen Ihr Versicherer, eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt weiter.
Genau beurteilen können wir dagegen den Schaden an Tür, Zarge und Schloss: welches Bauteil wirklich hinüber ist, was sich instand setzen lässt und was ersetzt werden muss. Diese Beschreibung brauchen Sie für Ihre Meldung ohnehin.
Kostenlos anrufen
Den Schaden an der Tür sauber beschreiben
Für die Meldung hilft es, wenn Sie benennen können, was tatsächlich beschädigt ist. Eine verzogene Zarge, ein aus dem Holz gerissenes Schließblech, ein aufgebohrter Schließzylinder und ein zerstörtes Einsteckschloss sind vier verschiedene Schäden mit vier verschiedenen Folgen für die Instandsetzung. Am Telefon lässt sich das in wenigen Sätzen einordnen.
Dieses Gespräch ist bei uns eine kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung. Beschreiben Sie, was Sie sehen; wir sagen Ihnen, welches Bauteil betroffen sein dürfte und was sich davon retten lässt. Was die Arbeit kostet, steht fest, bevor jemand ein Werkzeug ansetzt.
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Wie es mit der Tür weitergeht
Instandsetzung und Nachrüstung sind zwei getrennte Schritte, und sie gehören nicht in dieselbe Nacht. Der erste macht die Wohnung wieder zu, der zweite entscheidet, wie lange der nächste Versuch dauern würde.
Noch am selben Abend
Solange die Wohnung nicht verschließbar ist, geht es um eine Notsicherung und nicht um die endgültige Reparatur. Notsicherung, solange die Tür offen steht
Die eigentliche Instandsetzung
Zarge, Schließblech, Beschlag und Schloss werden einzeln geprüft und ersetzt, statt pauschal die ganze Tür auszutauschen. Die aufgebrochene Tür wieder herrichten
Danach, in Ruhe
Panzerriegel, Schutzbeschlag und Bandseitensicherung gehören in eine eigene Planung, wenn der erste Schrecken vorbei ist. Nachrüstung als eigener Schritt
Wenn die Tür wieder zugehen soll
Rufen Sie an, sobald die Polizei fertig ist. Wir sagen Ihnen am Telefon, was Ihre Tür braucht, und kommen schnellstmöglich.
Kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung.